Rückstauschutz

 

Stellen Sie sich einmal den Fußboden Ihres Kellers vor, bedeckt mit Wasser. Wenn ein Rückstauschutz fehlt oder defekt ist, kann das schnell passieren. Wir wollen Ihnen bestimmt nicht Angst machen. Und es muss auch nicht mit einer Überschwemmung enden, wie wir sie von vielen Berichten im Fernsehen kennen. Der Schaden ist allerdings auch bei ein paar Zentimetern Wasser schon erheblich.

 

Immer öfter gibt es Regenfälle, die das Kanalnetz überfordern und Keller unter Wasser setzen. Dabei steigt der Wasserpegel so hoch, dass er über der Rückstauebene liegt, also in der Regel über der Straßenoberkante (Fragen Sie Ihr örtliches Entwässerungsamt.) Das Wasser kann dann – sofern es keine Absicherung gibt – durch alle Entwässerungsstellen des Hauses (Bodeneinläufe, Waschmaschinen, Sanitärobjekte) eindringen. Und die Gemeinden übernehmen bei solchen Schäden übrigens keine Haftung.

 

Wann Rückstausicherungen sogar Pflicht sind und wie Sie sich vor Schäden schützen können, erklären wir Ihnen gerne. In jedem Fall sollten aber entsprechende Vorrichtungen regelmäßig kontrolliert werden, damit es keine Überraschungen gibt. Auch Ihre Versicherung fordert das übrigens. Wenn Sie gerne im Wasser sind, reicht es doch eigentlich, mit uns über ein schönes Badezimmer nachzudenken.

 

 

 

 

 

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